Inventar- und Mengenumsatz

Die Mengenumsatzmeldung bezieht sich auf die Gesamtmenge an Litern Weinhandelsprodukte, die ein Betrieb im betreffenden Kalenderjahr in Verkehr gebracht hat (Verarbeitung, Behandlung, Verkäufe, Schenkungen, Lohnarbeiten, etc.). Die in Verkehr gebrachte Anzahl Flaschen etc. muss in Liter umgerechnet werden (Berechnungsgrundlage: die Füllmenge pro Flasche muss mit der Anzahl an Flaschen multipliziert werden, um das Total in Litern zu erhalten).

Betriebe, denen die vereinfachte Kellerbuchhaltung von der SWK zugestanden wurde, können die Gesamtmenge der eingekauften Weinhandelsprodukte des Berichtsjahrs erfassen und diese Zahl als Mengenumsatz melden. Diese Menge muss in Litern im Feld "Mengenumsatz" eingetragen werden. Hinweis: Die Mengenumsatzmeldung umfasst nicht nur importierte, sondern auch in der Schweiz zugekaufte Weinhandelsprodukte.

Ja, Traubensaft- und Traubenmoste sind Weinhandelsprodukte. Traubenmost muss nur in der Mengenumsatzmeldung angegeben werden. Traubensaft muss in der Inventar- und Mengenumsatzmeldung angegegeben werden (Rubrik Traubensaft).

Lohnkelterbetriebe müssen sämtliche Mengen, die im Lohn behandelt wurden (Lohnvinifizierung, Lohnversektungen, etc.) als Mengenumsatz melden. Falls in Ihrem Betrieb Lohnkelterungen für Betriebe gemacht werden und der Name Ihres Betriebes auf den Weinetiketten Ihrer Kunden erscheint, sind die Mengen, die Sie im Lohn gekeltert haben und die sich am 31.12. noch in Ihrem Betrieb befinden, ebenfalls als Inventar zu deklarieren.

In der Inventar- und Mengenumsatzmeldung sind alle in- und ausländischen Weinhandelsprodukte zu deklarieren.

Nein, nur Produzentinnen und Produzenten von Schweizer Rosé, Schaum - und Perlweinen aus Trauben der Ernte 2025 müssen die Spalten mit dem Titel ''ausschliesslich Produzenten'' ausfüllen.

In den Spalten ''ausschliesslich Produzenten'' müssen die Bestände an Schweizer Rosé, sowie Grundweine, die aus Trauben der Ernte 2025 stammen und die für die Schaum - und Perlweinherstellung vorgesehen sind, erfasst werden; Unabhängig davon, ob die Weine später mit oder ohne Jahrgangsangabe auf den Markt kommen.
Rosé, Schaum - und Perlweine aus Trauben früherer Jahrgänge werden nicht in diese Spalten eingetragen.                                                                                              

Beispielberechnungen Roséwein Schaum und Perlwein.


PDF →

Wenn im Informatiksystem einer Weinproduzentin oder eines Weinproduzenten die Menge, der aus den Trauben der Ente 2025 produzierten Rosé und Schaum - und Perlweinen nicht erfasst werden kann, müssen die verlangten Mengenangaben aus der Kellerbuchhaltung gezogen werden.                                                                                                

Nach dem Einreichen sind die Daten im Archiv einsehbar und können innerhalb der Eingabefrist nochmals bearbeitet werden.

Nachdem Sie die Inventar- und Mengenumsatzmeldung ausgefüllt haben, müssen Sie die Meldung definitiv einreichen. Sobald die Daten definitiv eingereicht sind, können Sie diese unter 'Archiv Inventar- und Umsatzdaten' als PDF-Datei herunterladen.

Inland Kategorie 30 (Tafelwein, Wein ohne Ursprungsbezeichnung) unter 'Andere', Ausland Kategorie 40 Land wählen und unter 'Andere' eintragen.